Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den juris-Dialogteilnehmerdienst
Anlage 1
1. Informationsangebot
juris ist das größte computergestützte Auskunftssystem für juristische Informationen in der Bundesrepublik Deutschland. juris übernimmt einen wesentlichen Teil seiner Dokumente inhaltlich unverändert von den Dokumentationsstellen der Bundesgerichte und Bundesministerien (Autorennähe).
2. Die Datenbanken
2.1 Die Rechtsprechungs-Datenbank
enthält weitgehend vollzählig
- die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes, die in den (amtlichen) Sammlungen und Fachzeitschriften veröffentlicht oder aus anderen Gründen für dokumentationswürdig gehalten worden sind;
- ab 1976 die Rechtsprechung aller Gerichte zu allen Rechtsgebieten, soweit in den wichtigsten Sammlungen, Fachzeitschriften und sonstigen Periodika veröffentlicht (zur Zeit werden mehr als 500 vollständig ausgewertet); juris von den Gerichten als dokumentationswürdig zur Verfügung gestellt;
- zusätzlich aus der Zeit vor 1976
-- ab 1954 die arbeitsrechtlich bedeutsame Rechtsprechung der Instanzgerichte; die sozialrechtlich bedeutsame Rechtsprechung der Instanzgerichte;
-- ab 1960 die in den Sammlungen der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder enthaltenen Entscheidungen;
-- ab 1961 Entscheidungen des Bundespatentgerichts;
-- ab 1965 Rechtsprechung zum Schadenersatzrecht auf der Grundlage von 10 Fachzeitschriften;
-- ab 1966 veröffentlichte Rechtsprechung der Finanzgerichte.
Gespeichert sind
- Entscheidungen des Bundesfinanzhofs überwiegend im Langtext,
- seit 1987 die Leitsatzentscheidungen der obersten Gerichtshöfe des Bundes im Langtext,
- alle sonstigen Entscheidungen mindestens mit den bibliographischen Angaben, inhaltserschließenden Kurztexten und Fundstellen.
Die Datenbank wird jährlich um rund 15.000 Dokumente erweitert.
2.2 Die Datenbank für juris Aufsätze
- Aufsätze und Entscheidungsbesprechungen zu allen Rechtsgebieten ab 1976,
- sozialrechtliche Aufsatzliteratur der Nachkriegszeit,
- arbeitsrechtliche Aufsatzliteratur seit 1970.
Sie wird jährlich um rund 15.000 Dokumente erweitert. Dafür wertet juris mehr als 170 Fachzeitschriften volllständig aus. Weitere rund 350 Publikationen werden von den mit juris zusammenarbeitenden Dokumentationsstellen zumindest schwerpunktmäßig ausgewertet.
2.3 In der Datenbank für juris Bücher
wird im wesentlichen der Bibliotheksbestand des Bundessozialgerichts mit Monographien, Dissertationen usw. zum Sozialrecht nachgewiesen.
In den juris Literatur-Datenbanken sind gespeichert
- inhaltserschließende Kurztexte und/oder eine Gliederung,
- bibliographische Angaben.
2.4 Die Verwaltungsvorschriften-Datenbank
umfaßt zur Zeit das Sozial- und das Steuerrecht.
Im Steuerrecht enthält sie für die Zeit ab 1987 die im Bundessteuerblatt und in Karteien der Länder veröffentlichten Venwaltungsvorschriften des Bundes und der Lõnder; ab 1979 werden alle dokumentationswürdigen Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen und der Länder aufgenommen. Im Bereich des Sozialrechts umfaßt die Datenbank in Zeitschriften veröffentlichte Verwaltungsregelungen aus der Zeit ab 1954. Die steuerrechtlichen Verwaltungsvorschriften werden im Volltext nachgewiesen. Die sozialrechtlichen Verwaltungsvorschriften sind in Form eines inhaltserschließenden Kurztextes mit Angabe der Fundstelle gespeichert.
2.5 Die Bundesrechts-Datenbank
enthält das gesamte geltende Bundesrecht - Gesetze und Rechtsverordnungen - der Sachgebiete des Fundstellennachweises A (Bundesgesetzblatt),
- Staats- und Verfassungsrecht, Rechtspflege,
- Zivilrecht und Strafrecht,
- Verteidigung,
- Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung, Eingliederung Behinderter, Verwaltung, Finanzwesen,
- Wirtschaftsrecht,
- Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Bundeswasserstraßen.
In der Datenbank wird der volle Wortlaut gespeichert.
3. Weitere Datenbankangebote
Die nachstehenden Datenbanken hat juris zur Ergänzung seines Angebotsspektrums aufgelegt.
3.1 Die CELEX-Rechtsprechungs-Datenbank
umfaßt Rechtsprechung zum Europäischen Gemeinschaftsrecht.
Gespeichert sind in deutscher Sprache
- Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs seit 1960 und
- Schlußanträge der Generalanwälte.
- Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs werden im Langtext, die Schlußanträge der Generalanwälte mit ihren bibliographischen Angaben, Fundstellen und dem schlagwortartigen Hinweis auf Verfahrensart und Verfahrensausgang nachgewiesen.
3.2 Die Datenbank juris Pressemitteilungen
weist Presseinformationen des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes in vollem Wortlaut nach.
3.3 Die Datenbank der Gesetzesmaterialien des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
weist die Fundstellen zu den Gesetzesmaterialien von Bundesgesetzen nach, die in der Zeit ab 1972 im Bundesgesetzblatt Teil I verkündet worden sind. Für jedes nachgewiesene Gesetz enthält die Datenbank eine Inhaltsübersicht über alle Gesetzesmaterialien des Bundestages und des Bundesrates mit einem ausführlichen Überblick über seinen Werdegang vom Entwurf bis zur Verkündung, ggf. auch mit späteren Nachträgen. Die Ergänzung um neue Inhaltsübersichten erfolgt laufend.
4. Die Übungsdatenbank
wird für Übungszwecke und zum Überprüfen des Verbindungsaufbaus zwischen Ihrem Personal-Computer und dem juris-Rechner angeboten. Die Recherche in dieser Datenbank ist kostenlos.
5. Suchmöglichkeiten
Der Dialogteilnehmer kann auf die gespeicherten Informationen mit jedem sinntragenden Wort des gespeicherten Textes - und zwar jeweils in seiner grammatikalischen Grundform, bei Komposita auch mit deren Einzelbestandteilen - zugreifen. Gleichzeitig kann mit den gespeicherten bibliographischen Angaben (z.B. Gericht, Verfasser, Aktenzeichen, Datum, Fundstelle, Titel) und mit Fragmenten dieser Angaben gesucht werden. Darüber hinaus bietet eine Vielzahl von inhaltsbeschreibenden Angaben (Schlagwörter, Gesetzesstellen, Definitionen, Sachgebietsgliederungen u.ä.) die Möglichkeit zu einer inhaltsbezogenen, vom Wortlaut des gespeicherten Dokuments unabhängigen Suche. Diese Suchkriterien, die entweder automatisch erzeugt oder durch Fachdokumentare vergeben werden, können beliebig miteinander kombiniert werden.
6. Aktualisierung
Die juris-Datenbanken werden mehrmals in der Woche aktualisiert.
7. Datenbankzugang
Die Datenbanken stehen dem Dialogteilnehmer mindestens montags bis freitags von 7.30 bis 19.00 Uhr mit Ausnahme der in allen Bundesländern geltenden gesetzlichen Feiertage zur Verfügung.
8. Änderungen bleiben vorbehalten.
Anlage 2
1. Startpakete
Paket 1 DM 1.480,-
- juris Formular Einzelplatzversion (für die Recherche in allen juris Datenbanken)
- eintägige Schulung für einen Teilnehmer mit Schulungsunterlagen
- Leitfaden
- freie Recherche für 600,- DM bis zum Ablauf des ersten vollen Kalendermonats mit juris-Zugriff
Paket 2 DM 1.980,-
- juris Formular Netzwerkversion für 2 parallele Zugriffe (für die Recherche in allen juris Datenbanken)
- eintägige Schulung für einen Teilnehmer mit Schulungsunterlagen
- Leitfaden
- freie Recherche für 900,- DM bis zum Ablauf des ersten vollen Kalendermonats mit juris-Zugriff
Paket 3 DM 4.900,-
- juris Formular Netzwerk- oder Unix-Version für 5 parallele Zugriffe (für die Recherche in allen juris Datenbanken)
- eintägige Schulung für einen Teilnehmer mit Schulungsunterlagen
- Leitfaden
- freie Recherche für 1.500,- DM bis zum Ablauf des ersten vollen Kalendermonats mit juris-Zugriff
2. Allgemeine Dialogpreise
- je 1.000 übertragene Zeichen DM 1,80
3. juris-Abonnements
3.1 Basisabonnement
- monatliche Bereitstellungspauschale DM 50,-
- Dialogpreis wie 2.
3.2 Jahresabonnement
- jährliche Mindestabnahme DM 4.200,-
- Dialogpreise wie 2.
3.3 Anschluß für juris CD-ROM-Abonnenten
- keine Bereitstellungspauschale, keine Mindestabnahme
- Dialogpreis wie 2.
- Voraussetzung ist ein bestehendes juris CD-ROM-Abonnement
4. Abonnementwechsel
Der Wechsel zwischen den Abonnements ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Bei einem Wechsel vom Jahres- zum Basis- oder Monatsabonnement bleibt die Verpflichtung zur anteiligen Mindestabnahme unberührt. Der gewünschte Wechsel ist schriftlich mitzuteilen.
5. Ausdruck im juris-Rechenzentrum
- Dialogpreis wie 2.
- Versandkosten
6. Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Zahlung
7.1 Die Abrechnung erfolgt monatlich.
7.2 Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang der Rechnung fällig.
7.3 Bei Zahlungsverzug ist juris berechtigt, den Bezug weiterer juris-Leistungen zu sperren. Außerdem erhebt juris Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
1. Dienste der Deutschen Telekom AG
1.Datex-P-Netz
Sammelrufnummer: 45681040901
Anschlußvarianten 1.1.1 DATEX-P1OH: Hauptanschluß mit PAD-Einrichtung
1.1.2 DATEX-P20H: Hauptanschluß for asynchrone Endgeräte
Anlage 3
1.1.3 DATEX-P20F: Zugang über analoges Fernsprechnetz für asynchrone Endgeräte
1.1.4 DATEX-P20I: Zugang über ISDN-Fernsprechnetz für asynchrone Endegeräte
1.1.5 DATEX-P10I-D: Zugang mit ISDN-Anschluß und X.25-Protokoll über D-Kanal mit PAD-Einrichtung
1.2. T-Online-PAD mit Gebührenübernahme durch Anwender
Sammelrufnummer: 45681040903
2. X.25-Netze anderer Netzbetreiber mit Übergang zum DATEX-P-Netz der Deutschen Telekom AG mittels PAD-Einrichtung
3. Internet-Zugang (Telnet)
Domain-Name: juris.de